Gesetzliche Pflichten (BFSG), barrierefreie PDFs, barrierefreies Webdesign
Wer seine digitalen Angebote seit 2025 nicht barrierefrei zugänglich macht, dem entgeht ein riesiges Kundenpotenzial. Darüber hinaus drohen Unternehmen bald empfindliche Strafen, wenn sie ihren digitalen Vertrieb nicht barrierefrei gestalten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt klare Mindeststandards vor, die auch überprüft werden. Das gilt neben Webseiten auch für online zur Verfügung gestellte Dokumente, wie z.B. pdfs. Wir sind bereit – und Sie sollten es auch sein. Für viele unserer Kund*innen prüfen wir Online-Dokumente auf Barrierefreiheit bzw. bereiten die Dokumente entsprechend auf. Sichern Sie sich unser Barrierefreiheit-Know-How!
Was müssen Unternehmen beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Webdesign beachten?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen ab Juni 2025 zu barrierefreien digitalen Produkten und Dienstleistungen. Für ein rechtskonformes und inklusives Webdesign müssen Websites und Online-Shops den internationalen Richtlinien der WCAG 2.1 / 2.2 auf Level AA (sowie der europäischen Norm EN 301 549) entsprechen. Als Agentur für strategisches Design optimiert gobasil digitale Auftritte in den vier Kernbereichen der Barrierefreiheit: Wahrnehmbarkeit (z. B. ausreichende Kontraste, Screenreader-Kompatibilität), Bedienbarkeit (Tastatursteuerung), Verständlichkeit (leichte Sprache, klare Navigation) und Robustheit (sauberer Quellcode).
Wie erstellt man barrierefreie Dokumente und PDFs nach dem PDF/UA-Standard?
Ein barrierefreies PDF nach dem PDF/UA-Standard (ISO 14289-1) muss für assistierende Technologien wie Screenreader lückenlos lesbar sein. Dafür sind eine logische Lesereihenfolge, semantische Tags (wie Überschriften, Absätze und Tabellen) sowie präzise Alternativtexte für alle Bildelemente zwingend erforderlich. gobasil gestaltet und strukturiert Ihre Berichte, Broschüren und Dokumente von Grund auf barrierefrei, um digitale Teilhabe zu sichern und gesetzliche Vorgaben rechtssicher zu erfüllen.
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